Ausgabe August 2019

»Das Recht, Rechte zu haben«

Die Festung Europa und die Aktualität Hannah Arendts

Das „Recht, Rechte zu haben“: Dieses zentrale Wort der Philosophin Hannah Arendt wird bis heute häufig im Kontext von Flucht und erzwungener Migration zitiert. Arendt, die zunächst an der Philipps Universität Marburg bei Martin Heidegger studierte, wurde durch die Gestapo kurzzeitig inhaftiert. Auch diese Erfahrung veranlasste sie dazu, bereits 1933 Nazi-Deutschland zu verlassen und in die USA zu emigrieren. Da sie 1937 vom NS-Regime ausgebürgert wurde, lebte sie einige Jahre als Staatenlose, bis sie schließlich 1951 die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt.

Vor dem Hintergrund ihres eigenen Schicksals verfasste sie 1943 den Artikel „We refugees“.[1] Dort formulierte sie erstmals die These, der zufolge Menschsein immer auch das „Recht, Rechte zu haben“ einschließt. Was aber verbirgt sich konkret hinter diesem Konzept? Hannah Arendt formulierte den revolutionären Anspruch, die zum damaligen Zeitpunkt herrschende „Drei-Elemente-Lehre“, entwickelt von dem Staatsrechtler Georg Jellinek, müsse radikal in Frage gestellt werden. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts galt der Staat als soziales Gebilde, das sich durch Dreierlei auszeichnet: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt. Die Erfahrungen mit dem NS-Unrechtsregime veranlassten Arendt dazu, anzuzweifeln, dass das Konzept von Nationalstaaten überhaupt dazu in der Lage sei, Menschen Schutz zu bieten.

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